Fördergesetze Italien

Der Strom aus Photovoltaikanlagen wird über das sogenannte „Conto Energia“ gefördert. Es handelt sich dabei um ein Umlageverfahren, bei dem die zur Förderung verwendeten Mittel über die Stromrechnungen aller Konsumenten finanziert werden.


Das „Conto Energia“ wurde mit dem Ministerialdekret vom 19. Februar 2007 neu aufgelegt. Damit wurde der Artikel 7 des Gesetzesdekretes vom 29. Dezember 2003, Nr. 387, welches die Verbreitung der regenerativen Energien behandelt, umgesetzt.


Zum Ministerialdekret vom 19. Februar 2007
Zum Gesetzesdekret vom 29. Dezember 2003, Nr. 387


Die angeführte Tabelle zeigt die derzeit geltenden Fördersätze, welche für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage und Autorisierung vonseiten des GSE gewährt werden. Die angezeigten Tarife sind bis zum 31.12.2008 gültig.


Fördertarife für Photovoltaik laut Dekret vom 19. Februar 2007
 

Anlagengröße Nicht integriert
(€/kWh)
Teilweise integriert
(€/kWh)
Integriert
(€/kWh)
1 kW <= P <= 3 kW 0,40 0,44 0,49
1 kW < P <= 20 kW 0,38 0,42 0,46
P > 20 kW 0,36 0,40 0,44



Zur Besteuerung der Erträge auf Photovoltaikanlagen ist am 19. Juli 2007 ein Rundschreiben des Finanzministeriums erschienen.
Zum Rundschreiben des Finanzamtes vom 19. Juli 2007, Nr. 46/e


Die Regelung des Photovoltaikmarktes und des Förderwesens ist zudem über verschiedene weitere Dekrete und Rundschreiben erfolgt. Der Großteil der relevanten Dokumentation kann auf der Webseite des Gestore Servizi Elettrici, www.gsel.it/ita/ gefunden werden.


Zusätlich zu der Einspeisevergütung durch die GSE sind die Netzanbieter verpflichtet dem Solarstromproduzenten die eingespeiste kWh zu einem Mindestsatz von 7-9 cent zu vergüten.


Nota Bene: Die oben angeführten Erklärungen, Tabellen und Gesetzestexte haben einen rein informativen Zweck und stellen keine Entscheidungsgrundlage für eine Investition in eine Photovoltaikanlage dar. Ralos übernimmt für die Korrektheit und Aktualität der angeführten Informationen keine Verantwortung.
 

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